Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorab Erklärung:

 

Wir liefern ausschliesslich nach den Vorgaben des Waffengesetzes in der derzeit gültigen Fassung. z.B. Pistolen und wesentliche Waffenteile nur auf Waffenbesitzkarte mit gültigem Voreintrag, Wechselsysteme und Austauschläufe im kleineren oder gleichen Kaliber nur auf gültige WBK mit bereits eingetragener SIG 210 Pistole.

 

Alle einschlägigen Gesetze, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen im Umgang mit Waffen und Munition sind strikt einzuhalten.

 

Haftungsausschluss

 

Haftung für Inhalte:

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.






 

Geltungsbereich

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Fa. Harald Berty hat ihrer Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen - als angenommen.

 

 Schriftform und Nebenabreden

Angebote der Fa. Harald Berty sind frei bleibend und kann schriftliche Vertragserklärung des Auftraggebers verlangen. Im Zweifel gelten das Angebot und die schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. Harald Berty. Mündliche Nebenabreden und Abänderungen des Vertrages werden erst wirksam, wenn sie von der Fa. Harald Berty schriftlich bestätigt werden.Allen Aufträgen werden die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Netto-Preise zugrunde gelegt.

 

Lieferung und Lieferzeit 

Gewichts-, Maß-, und Zustandsangaben in Prospekten und Angeboten erfolgen nach bestem Wissen der Fa. Harald Berty. Zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

Jede Verweisung auf Zustand und Erhaltungsgrad stellt lediglich eine Leistungsbeschreibung dar, sofern nicht die Fa. Harald Bertyy ausdrücklich die Gewähr in Form einer Garantieverpflichtung für das Einhalten dieser technischen Beschreibung übernimmt. Werden bei Abschluss des Vertrages bezüglich des Vertragsgegenstandes Beschaffenheits- oder Originalitätsgarantien abgegeben, so bedürfen diese der Schriftform.

Die Einhaltung der Frist für Lieferungen und Leistungen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen der Fa. Harald Berty und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die Fa. Harald Berty die Verzögerung zu vertreten hat. Falls die geltenden Preise von Lieferanten oder sonstige Kosten zwischen Vertragsschluss und Lieferung steigen, ist die Fa. Harald Berty berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen.

Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Betriebsgelände verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Die Fa. Harald Berty ist zu Teillieferungen berechtigt.

Die Frist für Lieferungen und Leistungen verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse wie z. B. Krieg, behördliche Maßnahmen, Energie oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen der Fa. Harald Berty, bei Aufruhr sowie Verkehrsstörungen etc., es sei denn, die Lieferung oder Leistung wird dadurch unmöglich. Kann die Fa. Harald Berty infolge dieser Umstände auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, besteht ein beiderseitiges Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 

Im Falle eines Lieferverzugs steht dem Kunden unter Ausschluss weiterer Ansprüche ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn er der Fa. Harald Berty eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, verbunden mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er die Annahme der Leistung nach Ablauf dieser Frist ablehne und die Fa. Harald Berty die Leistung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist bewirkt. Das Rücktrittsrecht ist beschränkt auf den nicht erfüllten Teil des Vertrages, es sei denn, der erbrachte Leistungsteil ist objektiv unverwertbar.

Die Fa. Harald Berty ist berechtigt, die Lieferung bis zur Bewirkung der vereinbarten Gegenleistung oder der Leistung entsprechender Sicherheiten zu verweigern, falls sich die Vermögenslage des Kunden nach Vertragsabschluss verschlechtert oder dieser Umstand schon bei Vertragsabschluss bestanden hat, der Fa. Harald Berty jedoch erst anschließend bekannt wird.

Gefahrübergang Ab Verladung auf das Transportmittel reisen alle Waren – unabhängig von einer vereinbarten Frachtkostenregelung – auf Gefahr des Kunden. Der Kunde versichert, über die notwendige Waffenerwerbserlaubnis bzw. Waffenhandelslizenz zu verfügen. Für den Versand obliegt es dem Kunden, eine sichere Versendungsart zu bestimmen. Erfolgt keine Bestimmung, wählt die Fa. Harald Berty einen geeigneten Versandweg.

Mängelrüge und Annahme

Der Kunde hat Lieferungen unverzüglich nach Eingang sorgfältig zur Feststellung von Fehlmengen und Transportschäden zu prüfen. Im Falle eines Transportschadens ist ein Schadensprotokoll zur Sicherung evtl. Schadensersatzansprüche gegen das Verkehrsunternehmen (Post, Eisenbahn, Spediteur etc.) anzufertigen.

Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich bei der Fa. Harald Berty angezeigt werden, versteckte Mängel eine Woche nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Empfang der Ware. Geschieht dies nicht, gilt die Lieferung als mangelfrei und genehmigt.

Gewährleistung 

Für Gebraucht-, Sammler-, Salut- und Dekowaffen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Auf Kundenwunsch umgebaute Waffen zu Dekorationszwecken oder als Salutwaffe sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Alle diejenigen Teile, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Mangel aufweisen, sind für den Kunden ohne weitere Kosten nach Wahl der Fa. Harald Berty im Rahmen ihres Kundendienstes nachzubessern oder neu zu liefern, sofern die Ursache für den Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Der Nacherfüllungsanspruch ist innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend zu machen. Andere Gewährleistungsansprüche stehen dem Kunden erst dann zu, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind. Schadensersatz kommt nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 7 in Betracht.

Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei unsachgemäßer Behandlung, Änderung des Liefergegenstandes oder Instandsetzungsversuchen durch den Kunden, durch fremde Unternehmen oder durch sonstige Dritte entfällt das Gewährleistungsrecht. Die Fa. Harald Berty übernimmt keine Gewährleistung für den Erhalt der Originalität der überlassenen Waffen. 

Waren, die der Fa. Harald Berty zur Reparatur oder zur kostenlosen Instandsetzung zugesandt werden, sind frei zu senden.

Haftung

Die Haftung der Fa. Harald Berty und ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt sich – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um einen Schaden, der durch das Fehlen einer von der Fa. Harald Berty garantierten Beschaffenheit entstanden ist. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Zahlungsbedingungen, Erfüllungsort

Bei Versandgeschäften wird nur Vorauskasse akzeptiert. Nach Absprache kann der Versand auch per Nachnahme erfolgen. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 66663 Merzig.

Schecks und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Für diese Zahlungsmittel gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem die Fa. Harald Berty über den Betrag verfügen kann. 

Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte können auch nur dann geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so fallen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (§ 288 BGB) an.

Skonto darf der Kunde nur dann einbehalten, wenn mit der Fa. Harald Berty ein Zahlungsnachlass ausdrücklich vereinbart worden ist. 

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum der Fa.Harald Berty (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung aller, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung zum Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Fa. Harald Berty.

Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im Wege des ordentlichen Geschäftsganges zu verfügen, solange er sich nicht mit Zahlungen in Verzug befindet. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung aller, auch künftiger Forderungen der Fa. Harald Berty aus der Geschäftsverbindung an die Fa. Harald Berty abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wird. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, es sei denn, er stellt seine Zahlungen ein oder die Fa. Harald Berty  widerruft diese Einziehungsermächtigung. Die Befugnis der Fa. Harald Berty, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf Verlangen der         Fa. Harald Berty ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer zur Zahlung an die Fa. Harald Berty anzuzeigen. Zahlungen an ihn selbst darf er nicht mehr annehmen.

Der Kunde hat der Fa. Harald Berty auf Verlangen unverzüglich schriftlich anzuzeigen, an wen er Liefergegenstände veräußert hat, welche Forderungen ihm aus der Veräußerung entstehen und die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder sonstigen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn er die Eigentumsrechte der Fa. Harald Berty bis zur vollständigen Bezahlung der Liefergegenstände durch einen Drittbesteller diesem gegenüber vorbehält. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Kunde nicht berechtigt. 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fa. Harald Berty zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe oder gegebenen Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Fa. Harald Berty gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

Rücknahmekosten

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt die Fa. Harald Berty vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen. Rücknahmekosten trägt der Kunde.

 

Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden - aus welchen Rechtsgründen auch immer - verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung, Inbetriebnahme bzw. Abnahme der Leistung, soweit nicht abweichendes in Ziffer 6 geregelt ist. Ansprüche für Einmalprodukte beschränken sich auf den ersten Gebrauch. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und für Rückgriffsansprüche des Unternehmers gelten die gesetzlichen Fristen.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Vertragspartner werden sich bemühen, Meinungsverschiedenheiten im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Gerichtsstand ist 66663 Merzig. Jedoch ist die Fa. Harald Berty nach ihrem Ermessen berechtigt, auch das für den Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

 

Schlussbestimmungen

Sollten Einzelbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.